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Schulordnung

Schulordnung der Oberschule Stade

Die Oberschule Stade ist ein Ort zum Lernen und Arbeiten, sie ist zeitgleich auch ein Lebensort für Schüler:innen, Lehrer:innen und für alle weiteren an der Schule tätigen Personen. Für alle Beteiligten ist es sehr wichtig, dass sich die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen an der Oberschule Stade wohlfühlen. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen erfolgreich lernen, arbeiten können und gerne mit anderen zusammen sind. Um das zu erreichen, halten wir uns an die vereinbarten Regeln.

Unsere Grundsätze:

  • Wir freuen uns auf jeden Menschen.
  • Wir gehen respektvoll miteinander um und nehmen Rücksicht aufeinander.
  • Unsere Kommunikation ist wertschätzend gegenüber unseren Mitmenschen.
  • Wir verletzen niemanden – weder mit Taten noch mit Worten.
  • Wir unterstützen uns gegenseitig und sind hilfsbereit.
  • Wir lösen Konflikte gewaltfrei und verantwortungsbewusst.
  • Wir respektieren das Eigentum anderer Personen und das Eigentum der Schule.
  • Wir lernen jeden Tag und wachsen an Fehlern.

Aus unseren Grundsätze haben sich folgende Regeln für Schüler:innen, Lehrer:innen und allen weiteren Mitgliedern des Teams Schule entwickelt.

Miteinander leben

  • Wir grüßen uns.
  • Wir nutzen Höflichkeitsformen wie Bitte und Danke.
  • Wir achten auf gesundheitsbewusste Nahrung und eine gesunde Lebensweise. Rauchen und der Konsum von Energydrinks ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  • Allen Personen ist die Wichtigkeit des Ortes bewusst. Wir achten auf eine angemessene Kleidung. Provokationen & Beleidigungen, die auf Kleidung dargestellt werden, sind nicht gestattet.
  • Das Kauen von Kaugummis ist nicht gestattet.
  • Kopfbedeckungen nichtreligiöser Art werden in den Schulgebäuden abgelegt.
  • Wir respektieren den Wunsch nach Ruhe auf unserem Schulgelände. Daher sind Geräte, die laute Geräusche erzeugen bzw. Musik laut wiedergeben, bei uns nicht gestattet.

Unterricht

  • Wir nehmen aktiv am Unterricht teil.
  • Wir sind alle pünktlich. Die Schüler:innen sind spätestens um 8:00 Uhr im Gebäude und begeben sich zu ihrem Unterrichtsraum.
  • Unsere Arbeitsmaterialien liegen ordentlich auf unserem Tisch.
  • Jede Person ist für ihren Arbeitsplatz verantwortlich. Wir hinterlassen unseren Arbeitsplatz ordentlich und sauber.
  • Die vereinbarten Gesprächs- und Klassenregeln halten wir ein.
  • Wir sind auf den Unterricht vorbereitet. Dazu gehört, dass wir Jacken ausziehen und Taschen ordentlich am Tisch hinlegen.
  • Im Klassenraum und in den Fachräumen wollen wir uns wohlfühlen und gut arbeiten können. Jede Person ist für den eigenen Müll zuständig und entsorgt ihn ordnungsgemäß.
  • Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind bis 8:00 Uhr im Sekretariat krank. Die Fehltage werden von den Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt.

Pausen, Schulhof, Schulgelände

  • An der Oberschule Stade gibt es kein Klingeln. Jede/r Schüler:in ist für die eigene Pünktlichkeit verantwortlich.
  • Uns ist es wichtig, dass alle Schüler:innen eine angenehme Pause verleben können. Die Schüler:innen des 5. und 6. Jahrgangs haben einen eigenen Bereich auf dem Schulhof, dürfen aber den gesamten Pausenbereich nutzen.
  • Die Pausen werden auf dem Schulhof verbracht. Bei schlechten Wetterverhältnissen bleiben die Schüler:innen auf ihrem Cluster.
  • Die Toiletten werden sauber hinterlassen. Nach der Benutzung der Toilette waschen wir uns gründlich die Hände (Hygiene). Der Müll wird ordnungsgemäß entsorgt.
  • Jede Person ist für den eigenen Müll zuständig und entsorgt ihn ordnungsgemäß.
  • Für uns ist die Sicherheit aller Personen sehr wichtig. Daher rennen, toben und schubsen wir nicht. Auf dem Schulhof können wir uns austoben und mit den Spielgeräten spielen. Dabei achten wir alle auf unsere Mitmenschen.
  • Ballspiele sind auf den ausgewiesenen Flächen möglich. Wir freuen uns, wenn Ihr aktiv seid.
  • Das Benutzen von Fahrzeugen jeglicher Art gefährdet ebenfalls die Sicherheit der Mitmenschen auf dem Schulgebäude und ist daher nicht gestattet.

Handynutzung an der Oberschule Stade

  • Das Mitbringen eines Handys ist an der Oberschule Stade erlaubt. Die Schule übernimmt keine Haftung für Beschädigungen aller Art oder Verlust des Handys.
  • Generell bleibt das Handy im Flugmodus. Während des Unterrichts im 5. Jahrgang liegt das Handy in der Handygarage. Zu Unterrichtszwecken darf es genutzt werden. Das Handy darf in ausgewiesenen Handy-Zonen auf dem Schulhof in der Mittagspause genutzt werden.
  • Wird das Handy außerhalb der Handy-Zone und der Mittagspause genutzt, wird das Handy von den Lehrer:innen eingezogen. Das Handy darf am Ende des Schultages bei der Lehrer:innen-Station abgeholt werden.
  • Liegen Anhaltspunkte für Straftaten vor bzw. ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, wird dieses durch die Schule an die Polizei weitergeleitet (gewaltverherrlichende Inhalte, jugendgefährdende Inhalte, die Menschenwürde verletzende Inhalte).

Nutzung der Tablets an der Oberschule Stade

  • Das Tablet ist Eigentum der Schule und wird an die Schüler:innen in ausgesuchten Unterrichtssituationen vergeben.
  • Die Lehrer:in entscheidet, ob und wie das Tablet im Unterricht zu nutzen ist.
  • Das Tablet ist ein Arbeitsgerät und wird ausschließlich zum Arbeiten genutzt.
  • Wir sind höflich und respektvoll in Chats und E-Mails. Wir teilen demnach keine Inhalte, die andere beleidigen können.
  • Wir machen keine Aufnahmen in Bild und Ton ohne Erlaubnis.
  • Mutwilliger Schaden und Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch werden dem Kind bzw. den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Organisatorisches

  • Der Unterricht beginnt um 8:05 Uhr und endet um 13:20 Uhr. An langen Schultagen endet die Schulzeit um 15:30 Uhr.
  • Das Gelände wird während der Schulzeit ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht verlassen. Eine Schülerin oder ein Schüler, die bzw. der das Schulgelände ohne Erlaubnis verlässt, entzieht sich eigenmächtig der Beaufsichtigung durch die Schule. Bei einem Unfall außerhalb des Schulgeländes besteht dann kein Versicherungsschutz.
  • Wir freuen uns auf jeden uns besuchenden Menschen. Bitte sagen Sie im Sekretariat Bescheid, dass Sie auf dem Gelände sind und mit wem Sie sprechen möchten.
  • Die Fahrräder sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgeschlossen abzustellen. Das Fahren ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Das Fahrrad ist immer gemäß der StVO betriebssicher zu halten. Der Fahrradstand ist kein allgemeiner Aufenthaltsraum.
  • Bei einem Unfall ist sofort eine Aufsichtsperson zu informieren. Diese leitet die Sofortmaßnahmen ein. Die Schulleitung wird daraufhin informiert. Beteiligte Lehrer:innen sorgen für das Ausfüllen der Unfallmeldung.
  • Bei einem Feueralarm verlassen alle Schüler:innen zügig das Schulgebäude auf dem vorgesehenen Fluchtweg und begeben sich mit der zuständigen Lehrkraft zum Sammelplatz.
  • Beurlaubungen für einen Tag darf die Klassenlehrer:in ausstellen. Jede längere Beurlaubung muss mindestens eine Woche vorher bei der Schulleitung schriftlich angefragt werden.

Die Schulordnung wird in den ersten Jahren halbjährlich evaluiert.